Die Schiedskammer

Die Schiedskammer entscheidet über die Streitigkeiten zwischen einem Mitglied des Walliser Anwaltsverbandes und eines Klienten in Bezugnahme auf Honorarstreitigkeiten. Wenn ein Klient sich an die Schiedskammer wendet um ihr eine Streitigkeit zu unterbreiten, muss das Mitglied des Walliser Anwaltsverbandes die Zuständigkeit der Schiedskammer anerkennen.

Die Streitigkeit muss an den Präsidenten der Schiedskammer gerichtet werden, welcher sich einsetzt, die Parteien zu versöhnen. Ist keine Versöhnung möglich und wenn der Klient eine schriftliche Eingabe macht, wird die Streitigkeit mittels Schiedsurteil durch ein Mitglied der Kammer (Streitigkeiten bis Streitwert CHF 5'000.--) oder durch ein Gericht gebildet aus 3 Mitgliedern, entschieden.

Seine heutige Zusammensetzung ist die folgende :
  • Président: RA Marc-André, Rouatope 12, CP 47, 1912 Leytron, Tel. +41 (0)27 306 36 66, e-mail: info@etude-mabillard.ch
  • Mitglied: RA Laurence Casays, Sitten
  • Mitglied: RA Renato Kronig, Brig
  • Mitglied: RA Sylvia Blondey, Sitten
  • Ersatzmitglied: RA Patrick Ruppen, Brig
  • Ersatzmitglied: RA Christiane Rey-Jordan, Monthey
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