Einführung

Der Walliser Anwaltsverband ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff Zivilgesetzbuch. Der Walliser Anwaltsverband ist eine kantonale Sektion des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV). Er vereinigt die Mehrheit der Anwälte, welche im Kanton Wallis den Beruf des Anwalts ausüben und zählt ungefähr 225 Mitglieder.

Die Ziele des Walliser Anwaltsverbandes sind unter anderem die Sicherstellung der Unabhängigkeit des Walliser Anwälte, die Sicherstellung eines guten Einvernehmens unter den Mitgliedern, die Überwachung der Einhaltung der Standesregeln des Verbandes, die Organisation der Weiterbildung und eine effektive Justiz zu gewährleisten.

Der Walliser Anwaltsverband wird durch den Vorstand vertreten; der Präsident leitet den Vorstand. Zu seiner Organisation gehören ebenfalls eine Schiedskammer und eine Standeskommission.
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