Die Ausbildung des Rechtsanwalts

Um ins kantonale Register eingetragen zu werden, muss der Rechtsanwalt das Rechtsanwaltspatent besitzen. Es sind die Kantone, die das Patent ausstellen, aber das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Rechtsanwälte legt die Minimalvoraussetzungen in Bezug auf die fachliche Eignung fest:

  • ein juristisches Studium, das mit einem Lizentiat oder Master einer schweizerischen Hochschule oder einem gleichwertigen Hochschuldiplom eines Staates abgeschlossen wurde, der mit der Schweiz die gegenseitige Anerkennung vereinbart hat;
  • ein mindestens einjähriges Praktikum (der Kanton Wallis verlangt ein zweijähriges Praktikum) in der Schweiz;
  • Bestehen eines Examens über die theoretischen und praktischen juristischen Kenntnisse.
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