Die Standesregeln des Rechtsanwalts

Die Standesregeln definieren die Pflichten des Rechtsanwalts in seiner Beratungstätigkeit und der gerichtlichen Verteidigung. Diese Regeln findet man im Gesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte, in den Schweizerischen Standesregeln und in den Standesregeln des Walliser Anwaltsverbandes.

Die wichtigsten Prinzipien der Standesregeln lauten wie folgt:

Das Prinzip der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts ist fundamental. Der Rechtsanwalt, welcher im Anwaltsregister eingetragen ist, muss unabhängig sein. Wer sich an einen Anwalt wendet, muss die Garantie haben, dass dieser weder durch Eigeninteressen noch durch Drittinteressen beeinflusst wird. Der Rechtsanwalt muss dementsprechend ein Mandat ablehnen, wenn die Interessen des neuen Klienten in einen Konflikt mit einem anderen Mandat zu geraten scheinen.

Das Berufsgeheimnis, dessen Verletzung durch das Schweizerische Strafrecht sanktioniert wird und welches zeitlich unbegrenzt gilt. Das Berufsgeheimnis ist gleichzeitig ein Recht und eine Pflicht für den Rechtsanwalt: Niemand kann einen Rechtsanwalt zwingen, offen zu legen, was sein Kunde ihm anvertraut hat.

Das Gesetz verpflichtet den Rechtsanwalt, seine Mandate sorgfältig zu führen. Es ist nun so, dass der Sorgfaltsgrundsatz jedem Bevollmächtigten ungeachtet seines Berufs zukommt. Für den Rechtsanwalt hingegen hat eine Übertretung des Sorgfaltsgrundsatzes eine Disziplinarstrafe zu Folge.

Der Rechtsanwalt ist zudem verpflichtet, sowohl gegenüber seinen Berufskollegen als auch gegenüber den gerichtlichen Behörden mit dem gebotenen Anstand aufzutreten.

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